Gasschau in Hamburg

Gasschau
Gasschau

Die Gasschau in Hamburg gehört zur Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudes nach BGB §823. Es handelt sich bei dieser Überprüfung um eine Dichtigkeit und Sichtkontrolle der Gasleitungen die innerhalb eines Gebäudes ab HAE (Hauptabsperreinrichtung) verlaufen.

Für die Verlegung von Gasleitungsanlagen ist das technische Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) “Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2018)” von Fachunternehmen anzuwenden.

Die TRGI 2018 sagt dazu folgendes aus:

TRGI 2018 Punkt 13.3.1.3 Freiverlegte Außenleitungen
Hinter der Hauptabsperreinrichtung freiverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Betreibers.
Die Leitungen sind gegen Beschädigungen aufgrund mechanischer, chemischer und thermischer Belastungen zu schützen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse und Korrosionsschäden – auch an Mauerdurchführungen. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein. Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.

Das heißt also, dass der Betreiber voll für die in der TRGI 2018 genannten Punkte im Sinne der Verkehrssicherungspflicht seines Gebäudes verantwortlich ist.

Weiter heißt es in der TRGI 2018:

TRGI 2018 Punkt 13.3.1.3 Freiverlegte Außenleitungen
Überprüfungszeiträume:
• Leitungsanlagen sind entsprechend der vorgenannten Anforderungen jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle zu unterziehen oder unterziehen zu lassen.

Die TRGI 2018 schreibt Betreibern von Gasleitungsanlagen somit eine jährliche, gezielte Sichtkontrolle der innerhalb des Gebäudes verlaufenden Gasleitungen vor. In Anbetracht dessen, dass Gasleitungen aus geschraubten und mit Hanfdichtungen versehen Stahlleitungen bzw. Kupferleitungen mit Pressfittingen und Gummidichtungen bestehen und nicht aus einem Stück hergestellt sind können durch Alterung die Dichtungen durchlässig werden und Gas kann aus den Leitungen in die Aufstellräume entweichen.

Messen ist besser als Sichtkontrolle

Diese Undichtigkeiten kann man olfaktorisch (mit dem Geruchssinn) nicht wahrnehmen und sind nur mit entsprechenden Meßgeräten zu detektieren. Somit scheidet eine reine Sichtkontrolle aus. Äußerlich sieht man Hanf- und Gummidichtungen nicht an, dass sie ihre Dichtigkeit verloren haben.

In alten Gebäuden sind früher Stahlleitungen mit Hanfdichtungen verbaut worden. Bis etwa 1970 wurde als Brennstoff Stadtgas eingesetzt. Das Stadtgas hatte einen höheren Feuchtigkeitsgehalt als das heute eingesetzte Erdgas. Die Folge ist, dass die Hanfdichtungen austrocknen, spröde werden und ihre Dichtigkeit verlieren.

Neuere gepresst Gasleitungen aus Kupfer oder Edelstahl sind nicht so anfällig. Es treten in der Praxis aber auch an diesen Leitungen immer wieder Undichtigkeiten auf. Die Hauptsächlichen Probleme sind an Verschraubungen von Gasuhren, Gasthermen und Herden und an Absperrhähnen zu finden.

Unzugängliche, unbelüftete Hohlräume sind ein weiteres Problem. Gasleitungen sind beispielsweise oft in abgehängten Decken verlegt. Diese Decken müssen belüftet sein. In unbelüfteten Hohlräumen kann sich durch undichte Gasleitungen Gas ansammeln bis es ein zündfähiges Gemisch ist. Da z.B. in Decken oft Deckenstrahler eingebaut sind kann es dann zu einer Explosion kommen.

Gasschau durchführen und dokumentieren

Wir als Schornsteinfegerbetrieb können die Gasschau im Regelfall kostengünstig mit den jährlich vorgeschriebenen Messungen und Überprüfungen der Gasfeuerstätten mit durchführen. Alle Tätigkeiten werden von uns dokumentiert und für sie protokolliert. Somit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben für die Verkehrssicherungspflicht Ihres Gebäudes.

Lesen Sie dazu auch folgenden Artikel: Die Überprüfung von Gasanlagen (Brennstoffleitungen) im zuge einer Gashausschau

Gashausschau

Durchführung der Gashausschau

  • Rechtzeitige Ankündigung der geplanten Arbeiten ( ca. 1-2 Wochen vorher ) durch gut sichtbaren Aushang im Treppenhaus/Haustür und zusätzliche Anschreiben für jede betroffene Wohnung/Nutzungseinheit durch den Auftragnehmer. Die Mieter können im Verhinderungsfall telefonisch einen Termin mit uns abstimmen.
  • Überprüfung der Absperreinrichtung am Hausanschluss (HAE) und am Gaszähler auf freie Zugänglichkeit und einwandfreien Zustand.
  • Überprüfung der frei verlegten Gasleitungen auf einwandfreien Zustand.
  • Überprüfung notwendiger Lüftungseinrichtungen bei verkleideten Innenleitungen.
  • Überprüfung von Leitungsöffnungen ( Leitungsenden und -auslässe ) auf vorschriftsmäßige Verwahrung.
  • Erstellung der Prüfprotokolle sowie Pflege der jährlichen Dokumentation. Mit Rechnungsstellung wird die vollständige Dokumentation an den Auftraggeber übergeben.
ab 20,23 € inkl. MwSt.

Schornsteinfegermeister
Malte Klenner
Bunzlauer Straße 23
22043 Hamburg

Geschäftszeiten
Mo - Do 7.00 - 16.00 Uhr
Fr 7.00 - 13.00 Uhr
   
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