Bei trockener Betriebsweise muss der Wärmedurchlasswiderstand dieser Abgasanlage sicherstellen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Feuerstätte der Wasserdampftaupunkt an der inneren Oberfläche der Abgasanlage nicht unterschritten wird. D.h., dass die Abgase nicht innerhalb der Abgasanlage kondensieren dürfen.
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