Dachschau im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Gebäuden in Hamburg

Eine Dachschau im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in Hamburg nach §823 BGB. Was hat es damit auf sich? Dächer stellen eine potentielle Gefahrenquelle für Personen, Tiere und Sachwerte dar. Der Eigentümer einer Immobilie hat sicherzustellen, dass keine Gefahr von seinem Gebäude ausgeht.

Der Gesetzgeber sagt:
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.

Der Eigentümer hat also alles was in seinen Möglichkeiten liegt zu tun um mögliche Gefahrenquellen zu entfernen oder zu minimieren. Die Dachfläche sollte u.a. also regelmäßig geprüft werden damit er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen kann.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Dachschau im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Da der Eigentümer eines Gebäudes in der Regel eher selten die Dachfläche seines Gebäudes betritt und ihm teilweise auch die Sachkunde dafür fehlt wo sich Mängelquellen auf der Dachfläche verbergen ist es sinnvoll einmal jährlich eine Dachschau von einem sachkundigen Fachmann durchführen zu lassen. Gerade bei Satteldächer ist die Gefahr von herunterfallenden Dachpfanne, Mauerwerk von Schornsteinen oder sonstigen Dingen wie z.B. Antennenanlagen groß. Aber auch auf Flachdachflächen auf denen heute auch teilweise Dachterrassen eingerichtet sind befinden sich vom alten Liegestuhl bis hin zum leeren Bitumeneimer der letzten Dachreparatur teilweise jede Menge Dinge die bei einem Sturm von der Dachfläche geweht werden können und dann zur Gefahr für Passanten und Sachwerten werden.

Die Dachschau durch den Schornsteinfeger

Wir als Schornsteinfeger haben Erfahrungen mit Dachflächen aller Art. Wir können für Sie die Dachbegehung im Rahmen der Verkehrssicherungspfllicht übernehmen und prüfen Weichdächer, Dachpfannen, Regenrinnen, Dachausstiege und alle Aufbauten wie Schornsteine, Photovoltaikanlagen, Antennen, Satellitenschüsseln oder Schneefanggitter auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Kleinere lose Gegenstände wie leere Bitumen- oder Farbeimer, Reste von durchgeführten Dacharbeiten, Antennenteile oder sonstige auf der Dachfläche liegende Teile die eine Gefahr bei Sturm bedeuten würden werden von uns beseitigt bzw. dem Eigentümer angezeigt.

Die Dachschau wird von uns für Sie jährlich protokolliert damit Sie jederzeit nachweisen können, dass Sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

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Dachschau

Dachbegehung nach Verkehrssicherungspflicht

  • Begutachtung der Dachflächen auf mögliche Gefahren und Beschädigungen
  • Entfernung kleiner Gefahrenquellen
  • Sofortige Unterrichtung des Eigentümers bei größeren Gefahren
  • Jährliche, schriftliche Protokollierung der Durchführung der Dachschau
Preis auf Anfrage

Schornsteinfegermeister
Malte Klenner
Bunzlauer Straße 23
22043 Hamburg

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