Die Überprüfung von Gasanlagen (Brennstoffleitungen) im zuge einer Gashausschau

Gashausschau
Gashausschau mit Gasspürgerät

Warum muss eine Gashausschau an Brennstoffleitungen für Gasverbrauchseinrichtungen innerhalb von Gebäuden einmal jährlich von einer verantwortlichen Person oder vom Schornsteinfeger durchgeführt und dokumentiert werden?

Die Sicherheit von Gasanlagen gilt im allgemeinen als dauerhaft. Erhebungen haben jedoch gezeigt, dass Gasanlagen nicht ganz Wartungsfrei sind. Wie im allgemeinen vermutet!

Durch Änderungen an Gasanlagen “wie zb.Betriebsdruck oder andere wesendlichen Faktoren, kann die dauerhafte Sicherheit “Dichtheit” nicht gewährleistet werden! Der Einbau von Gasanlagen mit bis zu 1 bar, wird von dem Arbeitsblatt DVGW/TRGI G600 geregelt.

Das Arbeitsblatt DVGW G600 behandelt die:

  • Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallation in Gebäuden und auf Grundstücken.

Verantwortung des Betreibers
Die Verantwortung des Betreibers bzw. des Eigentümers beginnt bereits hinter der Hauptabsperrung im Haus und endet erst wieder, wenn der Brennstoff den Weg sicher ins Freie gefunden hat.

Da der Brennstoff Gas in Verbindung mit dem Sauerstoff aus der Luft gewisse Gefahren birgt, sollte der Betreiber ausreichende Kenntnisse über seine Gasanlage besitzen. Der Kunde sollte aber jedoch nicht gänzlich allein gelassen werden. Die Rechtsprechung spricht immer häufiger von einer Prüfpflicht der Gasanlagen “Gasleitungen” statt von einem Prüfrecht.

Betrieb und Instandhaltung

Im Kapitel 5 “Betrieb und Instandhaltung von Gasinstallation” wird die Handhabung der Gasanlage und deren Betrieb dem Kunden weiter gegeben bzw. erklärt und die jährliche Prüfung der Brennstoffversorgungsleitungen auferlegt. Diese Prüftätigkeiten kann der Schornsteinfeger übernehmen. Da der Schornsteinfeger flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist, fachlich Qualifiziert ist und als Sicherheitsexperte zählt, ist er der richtige Partner für die Beratung, Betreuung und Gashausschau rund um die Gasanlage im Gebäude.

Gas zählt als sicher solange man es unter Kontrolle hält! Der Gesetzgeber hat schon vor ca. 40 Jahren eine Prüfplicht angeordnet. Diese wurde von unabhängigen Unternehmen durchgeführt. Als unabhängiges Fachunternehmen zählt das Schornsteinfegerhandwerk als Qualifiziert und in Deutschland flächendeckend vertreten.

Die Verantwortung des Eigentümers

Laut dem Energie Wirtschafts Gesetz zählt als Kundenanlage der Bereich der Brennstoffleitung der zwischen Absperrhahn bis zum Geräteanschluß liegt. Der Gasversorger steht bei diesem Teil der Leitung auch mit in der Pflicht, die Haftung übernimmt er jedoch nicht. Die Bauaufsicht erwartet jedoch von den Gasversorgern das diese überwacht werden und der einwandfreie Einbau zur Sicherheit des Verbrauchers gewährleistet ist. So steht also die Verantwortlichkeit nicht alleine bei dem Eigentümer bzw. dem Betreiber sondern auch bei dem Gasversorger sofern es die Betriebssicherheitsverordnung betrifft.

Eigentümer und Betreiber haben die Verantwortung, dass Gasgeräte und deren Brennstoffleitungen innerhalb Ihres Gebäudes in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Ausgenommen davon sind die Geräte die dem Gasversorger vorbehalten sind b.z.w. deren Eigentum sind. Darunter fallen z.B. Gasdruckregelgerät, Messeinrichtungen oder Gasfilter. Die Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen für den Anschlußnehmer sind in dem § 13 NDAV 31 geregelt. Zusäztlich hat der Kunde die Verantwortung und Haftung seiner Gasanlage. Dieses ergibt sich durch die Verkehrssicherungsplicht nach BGB §823.

Grundsätzlich gilt nach BGB
Jeder der die Verfügungsgewalt über eine Sache hat, von der Gefahren ausgehen können, hat Vorkehrungen gegen die Gefährdung anderer zu treffen.

Somit ist klar, dass Betreiber und Gasversorger in der Verantwortung stehen und den sicheren Betrieb der Gasanlage zu gewährleisten haben. Betrieb und Instandhaltung werden in der TRGI 2018 unter Kapitel 13 geregelt. Diese technische Regelung dient als Grundlage für die Durchführung der Gashausschau durch den Schornsteinfeger.

Wir können gerne die Gashausschau bei Ihnen durchführen.

Der Eigentümer kommt seiner Sorgfaltspflicht nach wenn er folgende Punkte beachtet:

  • Den Raum in dem eine Gasanlage intalliert ist, regelmäßig olfaktorisch (Geruchsprüfung) zu kontrollieren!
  • In Augenscheinnahme der Gasleitung…prüfen auf Korrosion, Beschädigung der Leitung oder deren Befestigung.
  • Wenn Leitungen durch Hohlräume führen sind diese auf deren Belüftung zu überprüfen.
  • Wenn Änderungen der Betribsbedingungen entstanden sind z.B. Abluftvorrichtungen.
  • Die Gasleitung mit einem Gasspürgerät auf eventuelle Leckstellen durch ein Fachunternehmen prüfen lassen.

Mehr über den Energieträger Gas erfahren sie auf der Website vom deutschen Verein der Gas-Wasserinstallateure dem DVGW.

  15. Januar 2016
  Kategorie: Allgemein
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Schornsteinfegermeister
Malte Klenner
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