Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelder
Rauchmelder

Tagsüber sind Brände und Rauchentwicklung ohne Rauchmelder von Bewohnern noch rechtzeitig zu bemerken. Doch in der Nacht ist die Gefahr groß bei einem Brandfall die Wohnung nicht mehr rechtzeitig verlassen zu können oder gar an einer Rauchvergiftung zu ersticken groß.

In 7 Bundesländern ist in den vergangenen Jahren eine Rauchmelderpflicht auf den weg gebracht worden.

In jedem Monat verunglücken rund 50 Menschen tödlich durch Brände, die meistens in den eigenen vier Wänden. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Opfer werden nachts im Schlaf überrascht

Die Folgen sind jährlich: ca 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit teilweise Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro an Brandschäden.
Deshalb ist es in vielen Bundesländern schon gesetzliche Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren.

Ursache für die ca. 200.000 Brände im Jahr ist aber nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft sind es technische Defekte die Brände auslösen.

Da man sich bereits durch das einatmen einer Lungenfüllung Brandrauch tödliche Vergiftungen zuziehen kann, sind Rauchmelder die Lebensretter in der Wohnung.

Durch den Alarm des Rauchwarnmelders werden die Bewohner auch im schlaf rechtzeitig vor Brandgefahr gewarnt. Dies gibt den nötigen Vorsprung um sich vor einem Brand in Sicherheit zu bringen.

Die Pflicht Rauchmelder für Privathaushalte einzubauen ist in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.

Für Hamburg gilt seit 2006 Rauchmelderpflicht in:

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungswege dienen
  • Nachrüstpflicht auch in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010

Hinweise für Bundesländer mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern

Für den Einbau von Rauchmeldern ist in der Regel der Bauherr, Eigentümer oder Vermieter der Räumlichkeiten verantwortlich.

Der Vermieter hat neben der Pflicht der Installation auch die Verantwortung dafür zu sorgen, dass die eingebauten Rauchmelder jederzeit bertriebsbereit sind.

Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann eine jährliche Prüfung der Rauchmelder nachweisen.

Einbau und Wartung

Wir Schornsteinfeger als neutrale Berater und Fachmänner hinsichtlich des Brandschutzes können hier frühzeitig Aufklärungsarbeit leisten und Dienstleistungen im Bereich der Installation und Wartung anbieten. Weitere Informationen zu Rauchmeldern erhalten sie auch auf der Website: Rauchmelder retten Leben.

  13. Dezember 2015
  Kategorie: Allgemein
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