Dachschau nach Verkehrssicherungspflicht BGB § 823

Die Durchführung der Dachschau auf Dachflächen ist ein wesentlicher Aspekt der Verkehrssicherungspflicht von Gebäuden.

Der Gesetzgeber sagt:
“Der Eigentümer hat in sachlich gebotenen Abständen seinen Bereich zu kontrollieren.”

Dachschau
Dachschau auf Gebäudedächern

Diese Vorgabe ist für viele Bereiche im Gebäude und um das Gebäude herum ja nicht schwierig umzusetzen. Die Dachflächen von Gebäuden gehören aber zu den Bereichen die vom Eigentümer eher selten bis gar nicht betreten werden. Die Gefahren die von Dachflächen, ihren Aufbauten und nicht zuletzt von auf Flachdächern herumliegenden Gegenständen ausgehen ist nicht unerheblich.

Auch nach einem Sturm sind Dachflächen, Schornsteine und Aufbauten unbedingt auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Man kann Dachflächen von Einzelhäusern teilweise von unten in Augenschein nehmen. Dies ist aber, vor allem bei Mehrfamilienhäusern, nicht überall möglich.

Auch wenn man gut versichert ist sollte man als Eigentümer nicht zu sorglos sein. Wer seine Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, büßt seinen Versicherungsschutz unter Umständen ganz oder zumindest teilweise ein.

Die Dachschau vom Schornsteinfeger

In diesen Fällen kommt der Schornsteinfeger ins Spiel. Wir als Schornsteinfeger begehen Dachflächen jeden Tag. Der Schornsteinfeger hat beste Erfahrungen mit Dacheindeckungen und Dachformen aller Art und kann alle Aspekte die unter die Verkehrssichrungspflicht fallen vor Ort auf der Dachfläche in Augenschein nehmen und protokollieren. Da wir in der Regel die Gebäude durch die vorhandenen Kehr- und Überprüfungspflichtigen Anlagen jährlich betreten haben wir die Möglichkeit die Dachschau im Zuge unserer vorgeschriebenen Tätigkeiten im gleichen Arbeitsgang mit zu erledigen.

Aktueller Zustand von Dachflächen

Bitumeneimer
Reste von Dacharbeiten
Kleinteile
Herumliegende Kleinteile

Ich kann aus eigener, jetzt knapp 28 jährigen Erfahrung, sagen, dass die Dachflächen und deren Aufbauten vor allem bei Mehrfamilienhäusern oft in einem schlechtem Zustand sind. Da geht es aber nicht um die Dacheindeckung als solches. Es geht vielmehr darum, dass auf vielen Dachflächen Gegenstände von durchgeführten Dacharbeiten, Abgerissenen Antennen, lose Satellitenschüsseln, kaputte Dachrinnen, defekte Dachluken und diverse Kleinteile herumliegen. Diese Aufzählung könnte man ins Endlose weiter führen.

Auch nach Stürmen liegen beispielsweise oft Teile von Dachflächen wie Dachpfannen, Entlüftungspfannen oder Teile von Abgasanlagen auf den Grundstücken oder Straßen. Man Kann dann nur vom Glück reden, dass Niemand von diesen Teilen getroffen wurde. Treten aber dennoch Versicherungsfälle ein, möchte der Versicherer natürlich gerne wissen ob der Eigentümer auch seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Um dies nachzuweisen ist es natürlich von Vorteil wenn man ein Protokoll der letzten Überprüfung von einem unabhängigen Sachverständigen hat.

Gerne führen wir auch für Sie die Dachschau im Sinne der Verkehrssicherungspflicht für Sie jährlich durch. Nutzen Sie unser Kontaktformular im Seitenfuß auf dieser Seite oder auf unserer Kontaktseite und sprechen Sie uns einfach an!

Mehr zum Thema Verkehrssicherungspflicht unter folgendem Link bei Wikipedia.

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Schornsteinfegermeister
Malte Klenner
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