Fernwartung von Rauchwarnmeldern ist nicht normkonform nach DIN 14676

Fernwartung Rauchwarnmelder

Das Thema Fernwartung von Rauchwarnmeldern ist eine umstrittenen Sache. Denn in der Norm DIN 14676 die auf nationaler Ebene die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung für Rauchwarnmelder regelt sind keine genauen Prüfkriterien spezifiziert.

Bis zum 31.12.2010 mussten In Hamburg alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden. In diesem Jahr haben zahllose Rauchwarnmelder in hamburger Haushalten ihre Altergrenze von 10 Jahren erreicht und müssen ausgetauscht werden.

Qualitativ hochwertige Rauchwarnmelder mussten in der Vergangenheit einmal im Jahr einer Sichtprüfung unterzogen werden. Diese jährliche Sichtprüfung ist für den Eigentümer und die Wohnungswirtschaft mit Kosten verbunden die natürlich so gering wie möglich gehalten werden sollen. Dies hat dazu geführt, dass mittlerweile Konzepte angeboten werden, in denen behauptet wird, eine Fernwartung ließe sich mit einer Sichtprüfung gleichsetzen.

Wie sieht es allerdings mit dem Haftungsrisiko aus und kann eine Fernwartung eine Prüfung vor Ort wirklich ersetzen?

Ist eine Fernwartung für Rauchwarnmelder normkonform?

Der benutzte Begriff “Fernwartung” ist nicht korrekt. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Wartung, sondern lediglich um eine Überprüfung aus der Ferne. Deshalb sollte es lieber “Ferninspektion” oder ähnlich genannt werden.

Wie auch immer man es aber nennen will, ist eine Ferninspektion bis heute kein Bestandteil der DIN 14676. Sie kann dem Kunden also nicht normkonform angeboten werden. In der Novellierung der DIN 14676 ist die “Sichtprüfung” gegen den Begriff “Kontrolle mit Anforderungen” ersetzt worden. Dies bietet die Möglichkeit alternative Technologien einzusetzen.

Die Art der Kontrolle ist aber bis heute nicht spezifiziert worden und somit ist das Haftungsrisiko noch nicht eindeutig geklärt.

Die geplante Änderung der DIN 14676 um das Thema “Kontrolle mit Anforderungen” näher zu spezifizieren wurden eingestellt weil:

  • die angewendeten Technologien noch nicht erprobt sind
  • eine Nachweis der Gleichwertigkeit zur Sichtprüfung nicht erbracht ist
  • Es keine allgemein anerkannten Prüfgrundsätze gibt
  • Es keinen allgemein anerkannten Nachweis der Wirksamkeit gibt

Was passiert, wenn die Wartung nicht nach DIN 14676 erfolgt?

Wer nicht nach der DIN 14676 handelt, hat ein erhebliches Haftungsrisiko, da die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik nicht befolgt wurden.

Die Ferninspektion ist kein allgemein anerkannter Stand der Technik und enspricht somit nicht den anerkannten Regeln der Technik. Eine Ferninspektion ersetzt keine optische Prüfung vor Ort.

Sollten aufgrund eines nicht funktionierenden Rauchwarnmelders Personen oder Sachwerte zu Schaden kommen und sind die Überprüfungskriterien der Norm DIN 14676 nicht nachweisbar eingehalten worden ist ein individueller Nachweis zu führen. Dieser Nachweis kann aufwendig und kostenintensiv werden. Die Anerkennung diese Nachweises vor Gericht ist ungewiss.

Ist eine technische Fernwartung besser als eine Sichtprüfung?

Sichtprüfungen von Sicherheitsanlagen haben sich über Jahrzehnte hinweg bewährt und entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Bei einer neuen Technologie wie die der Ferninspektion muss dieser Nachweis erst noch erbracht werden.

Die Fragestellung ist nun ob der Mensch gegenüber der Technik nicht als unkalkulierbare Fehlerquelle anzusehen ist, da er Situationen nicht nur objektiv sondern auch subjektiv bewertet.

Subjektive Bewertungen basieren immer auf Erfahrungswerten. Vor allem bei komplexen Vorgängen kann das von Vorteil sein. Der Fachmann vor Ort erfasst die gesamte Installation und erkennt aufgrund seiner Erfahrungswerte Abweichungen besser als eine automatisierte Technik.

Eine Sichtprüfung lässt sich durch technische Maßnahmen nur schwer ersetzen.

Fazit:

Die Eigentümer und vor allem die Wohnungswirtschaft wünscht sich eine kostengünstige Lösung. Immer wieder gibt es Wohnungen die nicht betreten werden können. Eine Ferninspektion wäre also eine wünschenswerte Lösung. Und somit sind immer wieder Konzepte im Umlauf, die den Beweis führen wollen, dass eine Ferninspektion eine Sichtprüfung vor Ort vollständig ersetzen kann. Wer diesen Aussagen traut, begibt sich auf rechtlich unsicheres Terrain und trägt ein hohes Haftungsrisiko.

Weitere Informationen zum Thema Rauchwarnmelder erhalten Sie auf der Website der Initiative Rauchwarnmelder retten Leben.

  8. Januar 2020
  Kategorie: Allgemein
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