1.BImSchV

Feinstaub Grenzwert -Nächste Stufe am 31.12.2020 für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe fällig-

Die nächste Stufe der 1.BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) §26 zur Einhaltung der festgelegten Feinstaub Grenzwerte wird in naher Zukunft für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe fällig. [ … ]

  22. Mai 2020
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