Verbot von Ölheizungsanlagen in Hamburg

Ölheizungsanlagen

Ölheizungsanlagen sollen zukünftig in Hamburg verboten werden. Es liegt ein Entwurf der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans und Gesetz zur Änderung der Verfassung, zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften vor. Die Anforderungen im § 12 haben bereits Anfang des Jahres für erhebliche Anfragen im Schornsteinfegerhandwerk geführt.

Der Entwurf des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes trifft auf massive Kritik. Das Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. sieht in diesem Gesetzentwurf eine Wettbewerbsbeschränkung für den Brennstoff Heizöl und keine Technologieoffenheit.

Durch diese Kritik müssen einige technische Vorschriften des Gesetzes erst durch die EU notifizieren werden. Dafür ist eine dreimonatige Frist vorgesehen. Betroffen von dieser Prüfung sind das Verbot vom Einbau von Klimaanlagen (§13), von reinen Stromheizungen (§11) und von neuen Ölheizungen (§12) in Wohnungen. Damit das Gesetz jedoch trotzdem von der Bürgerschaftswahl verabschiedet werden kann, sind diese drei zentralen Punkte vorerst nun aus dem Entwurf gestrichen worden.

Hamburgisches Klimaschutzgesetz – HmbKliSchG

§ 12 Beschränkungen für bestimmte Heizkessel
(1) Der Neuanschluss von Heizkesseln, die mit flüssigen fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist nach dem 31. Dezember 2021 unzulässig. Dies gilt nicht für Heizkessel, die mit Flüssiggas betrieben werden.

(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt auch für den Austausch und Ersatz von Heizkesseln nach
dem 31. Dezember 2025.

(3) Das Verbot nach den Absätzen 1 und 2 gilt nicht, wenn der Verzicht auf den Neuanschluss, Austausch und Ersatz von Heizkesseln im Einzelfall technisch unmöglich ist oder soweit er im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unzumutbaren Härte führen würde.

Ölheizungsanlagen verbieten aber Fernwärme aus Kohle

Das Hamburger Klimaschutzgesetz zielt darauf ab die Energieversorgung zunehmend erneuerbar zu gestalten. Dies ist grundsätzlich der richtige Weg. Die vorgesehenen Technikverbote und Vorschriften für Betreiber von Ölheizungsanlagen sind erfahrungsgemäß eher kontraproduktiv. Es wird nur dazu führen, dass entweder die Betreiber ihre alten Ölheizungsanlagen laufen lassen und reparieren, anstatt sie klimafreundlich zu modernisieren. Oder es kommt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dazu, dass sich wohnen in Hamburg weiter verteuert weil nicht überall Kostengünstig auf Gas umgestellt werden kann. Vor allem ist es absurd, wenn der Senat plant, bis 2030 Fernwärme aus Kohleverbrennung einzusetzen, vorher aber Ölheizungsanlagen verbietet, obwohl diese auch mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden könnten.

So gelingt die Energiewende mit Heizöl

Um die Klimaschutzziele zu erreichen brauchen die Hauseigentümer keine Verbote. Es sollte lieber das Augenmerk auf eine große Vielfalt an technischen Lösungen gelegt werden. Wenn Hamburg schon Nutzungsverpflichtungen erlässt und so die Verlangsamung der Modernisierungsaktivitäten in Kauf nimmt, sollte der Senat den Betreibern wenigstens ein große Zahl an Optionen eröffnen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.

In Baden-Würtemberg werden Bioheizöl und Biogas als Möglichkeit zur Erreichung der Klimaziele anerkannt. In Hamburg soll dagegen der Einbau und die Modernisierung von Ölheizungsanlagen nach 2026 nicht mehr erlaubt sein. Dabei können durch die Einbindung erneuerbarer Energie in Form von Hybridheizungen und den künftigen Einsatz neuer, treibhausgasreduzierter Brennstoffe auch Gebäude mit einer modernen Ölheizung die Klimaziele erreichen.

Der Klimaschutz und die Energiewende gehören zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Dies kann aber nur gelingen, wenn der Markt für Wärme mit seinen über 40 Millionen Wohnungen einen bedeutenden Beitrag leistet. Rund 20 Millionen Menschen, beziehen ihre Wärme aus Heizöl. Für diesen Markt werden bezahlbare Lösungen für den Einstieg in die Energiewende benötigt.

Technologieverbote dürfen die Energiewende nicht gefährden. Deshalb hat die IWO (Institut für Wärme und Öltechnik) in einer Studie ermittelt, mit welchem Maßnahmen sich die Klimaziele im ölbeheizten Gebäudebestand erreichen lassen. Hier geht es zur Studie “Wie kann der Ölheizungsbestand die Klimaziele erreichen?”.

Update

Als Schornsteinfeger wird man oft gefragt was man nun mit seiner bestehenden Ölheizung machen soll bzw. ob man überhaupt noch eine neue Ölheizung einbauen kann.

Man kann ganz klar sagen, dass Ölheizungsanlagen in Hamburg auf jeden Fall bis 31.12.2025 eingebaut und auch über dieses Datum hinaus weiter betrieben werden können. Ab dem 1. Juli 2021 gibt es lediglich die Vorschrift nach Hamburgischen Klimaschutzgesetz, dass bei einer Modernisierung erneuerbare Energien mindestens 15% des jährlichen Energiebedarfes decken müssen. Diese Regelung betrifft aber alle Energieträger, also beispielsweise auch Gasfeuerstätten.

Hamburger Ölheizungsbetreibern ist zu empfehlen eine Modernisierung ihrer Ölheizungsanlage bis 31.12.2025 einzuplanen solange die Technologieoffenheit noch gegeben ist.

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Schornsteinfegermeister
Malte Klenner
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